Bonuszahlung der Krankenkassen müssen doch nicht alle von den Sonderausgaben abgezogen werden
Bonuszahlung der Krankenkassen müssen doch nicht alle von den Sonderausgaben abgezogen werden Die jährliche Erstattung einer gesetzlichen Krankenversicherung muss nicht zwangsläufig von den Sonderausgaben abgezogen werden. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof (Az.: X R 17/15). Bislang minderten bestimmte Bonuszahlungen die Steuererstattung. Wer sich gesundheitsbewusst verhielt, wurde vom Gesetzgeber quasi „bestraft“. Dies wurde nun vom Bundesfinanzhof … Weiterlesen …