Bis wann muss die Steuererklärung 2016 abgegeben werden?

Zurück zu den Verspätungszuschlägen: Aus der aktuellen „Kann“-Regelung wird bald ein „Muss“. Ab dem 1.1.2017 tritt das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ in Kraft. Mit dieser Modernisierung gehen vor allem zahlreiche Detailregelungen einher, die auch für Steuerzahler in der Region Region Hamburg wichtig sind. Vor allem für diejenigen, die es mit der Pünktlichkeit nicht so genau nehmen.

Die wichtigsten Änderungen, auf die sich der Hamburger Steuerzahler einstellen sollte:

  • Abgabefrist: Die Steuererklärung 2018 kann im Vergleich zur bisherigen Praxis später abgegeben werden. Bis spätestens zum 31. Juli (bisher 31. Mai) müssen die Unterlagen bei Finanzamt vorliegen.
  • Abgabefrist Lohnsteuerhilfevereine/Steuerberater: Auch hier wird die Abgabefrist um zwei Monate verlängert: vom 31.12. auf den letzten Februartag im darauffolgenden Jahr. Diese Fristverlängerung gilt ab der Steuererklärung 2018. Wer also seine Steuerangelegenheiten von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater erledigen lässt, der hat künftig Zeit bis Ende 02/2019.
  • Verspätungszuschlag: Die Hamburger Finanzämter müssen künftig Steuerzahlern einen Verspätungszuschlag berechnen, die ihre Steuererklärung mit mehr als 14 Monaten Verspätung einreichen. Ein Verspätungszuschlag muss ebenfalls dann berechnet werden, wenn nach der Aufforderung durch das Finanzamt die Frist von 4 Monaten verstrichen ist.

    Das bedeutet, wer seine Einkommensteuererklärung 2018 am 1. 3. 2020 noch immer nicht abgegeben hat, muss mit folgendem Zuschlag rechnen: 0,25 Prozent der festgesetzten Steuernachzahlung, mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat.“

    Die alte „kann“-Regel bleibt jedoch erhalten. Das Finanzamt „kann“ weiterhin einen Verspätungszuschlag verlangen, wenn der Steuerzahler die einfache Abgabefrist 31. Mai (bzw. 31. Juli) tatenlos verstreichen lässt.

  • Verspätungszuschlag und Rentner: Eine Ausnahmeregel hat der Gesetzgeber vor allem für Rentner gemacht. Wer zum Beispiel bislang davon ausgehen konnte, dass er keine Steuererklärung abgeben musste, dem kann die Finanzverwaltung den Verspätungszuschlag erlassen. Entwarnung also für Rentner, die bislang keine Steuererklärung abgeben mussten, diese aber in 2018 durch die Rentenerhöhung dazu verpflichtet sind. Hält sich der Steuerpflichtige Rentner allerdings nicht an die Frist des Finanzamtes, dann wird auch in diesen Fällen der Verspätungszuschlag fällig.

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Abgabe Steuererklärung 2016
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Bis wann muss die Steuererklärung 2016 abgegeben werden?
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Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. * Lohnsteuerhilfeverein * Sitz Gladbeck
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